Indikationen & Kosten

Indikationen und Kosten für
TCM-Behandlungen

Bei welchen Beschwerden kann die TCM helfen?

Mit Chinesischer Medizin kann eine ganze Reihe von Erkrankungen behandelt werden. So können z. B. Erkrankungen der inneren Organe, des Immunsystems, neurologische, gynäkologische, urologische, Stoffwechsel- und Hautkrankheiten sowie vieles mehr mit TCM behandelt werden.

So kann die TCM beispielsweise Kopfschmerzen, Migräne, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises oder auch bei Hexenschuss und Ischias erfolgreich helfen. In besonderem Maße wird eine TCM-Therapie bei Erkrankungen der Haut, wie Schuppenflechte oder Neurodermitis, mit Erfolg eingesetzt.

Die Traditionelle Chinesische Medizin behandelt grundsätzlich alle Krankheiten.

Die meisten Therapeuten im Westen sehen sie jedoch zumindest bei schwerwiegenden Erkrankungen als ergänzendes Verfahren.

Auch im heutigen China werden westliche Medizin und die TCM parallel angewendet, wobei die Behandlungsschwerpunkte dabei auf chronischen Krankheiten und Schmerzzuständen liegen.

Ausgewählte Beispiele aus dem Praxisalltag

Auszug aus der Liste der Erkrankungen, die laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) mit Akupunktur behandelt werden können:


• Migräne, Tinnitus, Schwindel,

• Konzentrationsschwäche, Schlaflosigkeit,

• Erschöpfungszustände,

• Übergewicht, Ödeme,

• Heuschnupfen, Asthma, Neurodermitis, Haarausfall,

• Abwehrschwäche, Schnupfen, Husten, Halsentzündung,

• Muskelverspannung, Kopf- und Rückenschmerzen,

  Ischialgien,

• Schulter-Arm-Syndrom, Tennisellenbogen,

• Myofasziale Schmerzsyndrome


• Appetitlosigkeit, Durchfall, Verdauungsstörungen,

• Menstruationsbeschwerden, Fertilitätsstörungen,

• Blasenentzündung, Bettnässen,

• Bluthochdruck,

• starkes Schwitzen bei jungen Frauen,

• Raucherentwöhnung.

 

Aus Gründen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) ist es nicht möglich alle Krankheiten namentlich aufzulisten, bei denen eine TCM-Behandlung wirksam sein kann und zur Linderung oder sogar Heilung der Krankheit führt.

 

Sollten Sie Ihr Krankheitsbild nicht aufgeführt finden, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

Bitte vereinbaren Sie in diesem Falle einen Beratungstermin.

 Zu den Kosten für
TCM-Behandlungen

Die Vergütung ist nicht vom Heilerfolg der therapeutischen Maßnahmen abhängig.


Die Vergütungshöhe bleibt grundsätzlich der freien vertraglichen Vereinbarung überlassen (Behandlungsvertrag gemäß § 630a BGB).


Insofern werden meine erbrachten diagnostischen und therapeutischen Leistungen, Maßnahmen oder Verfahren mit den Leistungstexten und -ziffern aus dem Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker beschrieben (GebüH von 1985, Neuauflage vom 01.01.2002) .

Die jeweilige Honorarhöhe bestimmt sich dagegen nach den Sätzen meiner eigenen Honorarliste.


Die heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich für diese Tätigkeiten keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht in meinen Rechnungen aus.


Gesetzlich Pflichtversicherte oder
freiwillig Versicherte


Meine erbrachten diagnostischen und therapeutischen Leistungen kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Heilpraktiker in Deutschland haben ausnahmslos keine Krankenkassenzulassung.


Allerdings informiert Sie Ihre Krankenkasse sicher gerne kompetent über sinnvolle Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden.

Privatversicherte

 

Im Allgemeinen übernehmen die Privaten Krankenkassen (PKV) Heilpraktikerleistungen. Um jedoch unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfehle ich Ihnen vor Behandlungsbeginn zu prüfen, welche Leistungserstattungen Ihr aktuell gewählter Tarif vorsieht oder Sie klären das vorab in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Versicherungsunternehmen.


Zur Abrechnung mit Ihrer PKV erhalten Sie von mir eine detaillierte Rechnung, die jeweils mit den Leistungstexten und -ziffern aus dem unverbindlichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) beschrieben werden.


Die Höhe bestimmt sich jedoch

nach den fixierten Beträgen meiner eigenen Honorartabelle.

Lohnsteuerliche Geltendmachung in Ihrer Steuererklärung
 
Die von Ihnen tatsächlich selbst getragenen Aufwendungen für einen Arzt, Zahnarzt oder einen
Heilpraktiker wird Ihr Finanzamt normalerweise als Krankheitskosten (in Ihrer Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen einzutragen) 

lohnsteuermindernd anerkennen.


Aus diesem Grund können Sie von mir, nach Abschluss der Therapiemaßnahme, einen umfassenden Kostennachweis über Ihre quittierten Behandlungskosten erhalten.

 


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